Kurz beantwortet: Nein. Gefälschte Bewertungen kaufen ist in Deutschland seit Mai 2022 ausdrücklich verboten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stuft das Übermitteln und Beauftragen gefälschter Verbraucherbewertungen als stets unzulässig ein. Wer Fake-Rezensionen bei einer Agentur bestellt, riskiert Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie die Löschung von Bewertungen oder Profilen. Erlaubt bleibt, echte Kunden neutral um ihre Meinung zu bitten.
Die Angebote klingen verlockend: Sterne im Paket, schnell geliefert, „garantiert unauffällig". Das Bundeskartellamt beschrieb schon 2020 spezialisierte Dienstleister, bei denen sich positive Bewertungen kaufen lassen – oft geschrieben von Personen, die dafür Gratisprodukte oder andere Vorteile erhalten, teils auch von Bots erzeugt. Die Behörde nannte Fake-Bewertungen damals ein weit verbreitetes Phänomen.
Seitdem hat sich vor allem eines geändert: die Rechtslage. Was früher über Umwege als Irreführung verfolgt werden musste, steht heute schwarz auf weiß im Gesetz. Die entscheidende Frage ist daher nicht mehr, ob gekaufte Bewertungen verboten sind, sondern wie hoch das Risiko im Einzelfall ausfällt – und wo die Grenze zwischen erlaubter Bitte und unerlaubter Manipulation verläuft.
Was genau verbietet das UWG beim Bewertungskauf?
Den Kern bildet die sogenannte „schwarze Liste" im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Die dort aufgezählten geschäftlichen Handlungen sind immer unzulässig – ohne Abwägung im Einzelfall und ohne dass ein Schaden nachgewiesen werden muss. Für Bewertungen sind zwei Nummern relevant:
- Nr. 23c verbietet die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie die falsche Darstellung von Verbraucherbewertungen oder -empfehlungen in sozialen Medien zur Verkaufsförderung.
- Nr. 23b verbietet die Behauptung, Bewertungen stammten von echten Käufern oder Nutzern, wenn keine angemessenen und verhältnismäßigen Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen wurden.
Hinzu kommt eine Informationspflicht: Wer Verbraucherbewertungen zugänglich macht, muss nach § 5b Abs. 3 UWG offenlegen, ob und wie er sicherstellt, dass die Bewertungen von echten Kunden stammen. Diese Regeln gehen auf die europäische Omnibus-Richtlinie zurück und gelten in Deutschland seit dem 28. Mai 2022.
❌ Mythos: „Wenn eine Agentur die Bewertungen schreibt und veröffentlicht, hafte ich als Unternehmen nicht."
✔ Fakt: Nr. 23c erfasst ausdrücklich auch die Beauftragung gefälschter Bewertungen. Wer bestellt, handelt selbst unzulässig. Das OLG Düsseldorf ging 2024 noch weiter: Ein Anwalt, der Bewertungen auf seiner eigenen Seite mit „Gefällt mir" markiert und kommentiert hatte, hatte sie sich damit zu eigen gemacht.
Welche Formen von Bewertungskauf gibt es – und was ist erlaubt?
Nicht jede Gegenleistung ist gleich zu bewerten. Die folgende Übersicht ordnet typische Praktiken ein. Die Spalte „Google" zeigt, dass Plattformregeln oft strenger sind als das Gesetz.
| Praxis | UWG-Einordnung | Google-Richtlinien | Risiko |
|---|---|---|---|
| Fake-Bewertungen über Agentur oder Bewertungsbörse | Verboten (Anhang Nr. 23c) | Verboten | Sehr hoch |
| Freunde oder Bekannte bewerten ohne echten Kundenkontakt | Gefälschte Bewertung, unlauter | Verboten (Interessenkonflikt) | Hoch |
| Rabatt oder Geschenk nur für positive Bewertungen | Unlauter, irreführend | Verboten | Hoch |
| Gratisprodukt gegen ehrliche, klar gekennzeichnete Bewertung | Laut Bundeskartellamt nur bei klarer Kennzeichnung vertretbar | Verboten (Anreiz) | Mittel |
| Tool leitet nur zufriedene Kunden zu Google weiter | Rechtlich heikel, kann irreführend sein | Verboten (Review Gating) | Mittel bis hoch |
| Echte Kunden neutral per QR-Code oder Link fragen | Zulässig (per E-Mail, SMS, WhatsApp nur mit Einwilligung) | Ausdrücklich vorgesehen | Gering |
Die Tabelle zeigt ein Muster: Je stärker die Gegenleistung an eine positive Bewertung gekoppelt ist und je weniger der Leser davon erfährt, desto klarer der Verstoß. Die Google-Hilfe stuft sogar schon kostenlose oder vergünstigte Produkte als Gegenleistung für eine Rezension als streng verbotene gefälschte Interaktion ein – unabhängig davon, ob die Bewertung ehrlich ausfällt.
Welche Folgen drohen beim Bewertungen kaufen?
Die Konsequenzen kommen selten von einer Behörde, sondern meist von Wettbewerbern, Verbänden und Plattformen.
Wettbewerber, Verbände und Kammern. Mitbewerber, eingetragene Wirtschafts- und Verbraucherverbände sowie Kammern wie IHK und Handwerkskammer können unlautere Handlungen abmahnen (§ 8 Abs. 3 UWG). Am Ende steht typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Wer gegen sie verstößt, zahlt eine Vertragsstrafe. Dazu kommen Anwaltskosten und gegebenenfalls Schadensersatz nach § 9 UWG – für Mitbewerber und seit Mai 2022 unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verbraucher.
Plattformen. Google, Amazon und andere Portale löschen auffällige Rezensionen und schränken Profile ein. Für das Jahr 2025 meldet Google mehr als 292 Millionen blockierte oder entfernte Rezensionen und über 13 Millionen entfernte gefälschte Unternehmensprofile. Das teuer bezahlte Bewertungspaket kann also schlicht verschwinden.
Bußgelder. Hier kursieren übertriebene Zahlen.
❌ Mythos: „Wer Bewertungen kauft, muss mit einem Bußgeld von 4 % des Jahresumsatzes rechnen."
✔ Fakt: § 19 UWG sieht Bußgelder nur für weitverbreitete Verstöße vor, die im Rahmen einer koordinierten EU-weiten Durchsetzungsaktion verfolgt werden. Der Regelrahmen liegt bei bis zu 50.000 Euro. Nur bei Unternehmen mit mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz in den betroffenen Mitgliedstaaten kann er auf bis zu 4 % des Umsatzes steigen. Für den Einzelfall eines lokalen Betriebs sind Abmahnungen das realistischere Risiko.
Was zeigen Urteile und Verfahren zu gekauften Bewertungen?
Die Rechtsprechung lässt Fake-Bewertungen keinen Spielraum. Drei Verfahren zeigen, wie unterschiedlich die Beteiligten getroffen werden können:
Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 11.01.2024, Az. I-20 U 91/23) befasste sich mit einem Rechtsanwalt, auf dessen Facebook-Seite Bewertungen standen, die laut dem klagenden Konkurrenten nicht von echten Mandanten stammten. Der Anwalt konnte keiner Bewertung einen Mandanten zuordnen, sein pauschales Bestreiten reichte dem Gericht nicht. Es wertete die Bewertungen als gefälscht im Sinne von Nr. 23c. Und weil der Anwalt sie mit „Gefällt mir" markiert und kommentiert hatte, machte er sie sich zu eigen.
Das LG München I (Versäumnisurteil vom 14.11.2019, Az. 17 HK O 1734/19) traf die Verkäuferseite. Auf Klage von HolidayCheck durfte ein Bewertungsvermittler keine Hotelbewertungen von Personen mehr verkaufen, die nie dort übernachtet hatten. Er musste die Fake-Bewertungen löschen lassen und offenlegen, wer sie verfasst hatte. Für Käufer solcher Dienste ist das eine unangenehme Nachricht: Gerichte können anordnen, die Hintergründe gefälschter Bewertungen offenzulegen.
Auch Amazon geht systematisch vor. Laut einem Bericht vom Dezember 2024 stellte der Gründer eines deutschen Netzwerks für Bewertungsvermittlung seine Angebote nach einem gerichtlichen Vergleich dauerhaft ein. Seit 2018 hat Amazon nach eigenen Angaben allein in Deutschland mehr als 40 solcher Websites gestoppt.
Lohnt sich das Risiko? Eine nüchterne Bilanz
Auf dem Papier wirkt der Bewertungskauf wie eine Abkürzung. In der Praxis kippt die Rechnung schnell.
✅ Was gekaufte Bewertungen kurzfristig versprechen:
- Ein schneller Anstieg von Anzahl und Sterneschnitt
- Ein volleres Profil ohne eigenen Aufwand
❌ Was sie tatsächlich kosten können:
- Abmahnkosten, Vertragsstrafen und Schadensersatz
- Gelöschte Bewertungen und eingeschränkte Profile bei Google und Co.
- Vertrauensverlust, wenn Kunden die Muster erkennen
- Offenlegung der Hintergründe, falls der Anbieter verklagt wird
Dazu kommt ein strategisches Problem: Gekaufte Bewertungen sind austauschbar, unkonkret und kommen oft in Wellen. Genau daran erkennen aufmerksame Leser Manipulation. Welche Warnsignale typisch sind, zeigt unser Ratgeber Fake-Bewertungen erkennen. Auch KI-Systeme, die zunehmend Firmenempfehlungen aussprechen, gleichen Aussagen über mehrere Quellen ab – mehr dazu im Beitrag zur KI-Unternehmensbewertung.
💬 Experten-Einschätzung: „Gekaufte Sterne sind ein Kredit mit unbekanntem Zinssatz. Echte Bewertungen wachsen langsamer, gehören Ihnen aber dauerhaft." – Lars Hermes
Die Entwicklung ist international. In den USA hat die Handelsbehörde FTC im August 2024 eine Regel gegen gefälschte Bewertungen verabschiedet. Sie verbietet unter anderem Kauf und Verkauf von Fake-Rezensionen, auch KI-generierter, sowie das Unterdrücken negativer Bewertungen durch Drohungen.
Was ist die legale Alternative zum Bewertungskauf?
Der legale Weg ist unspektakulär, aber wirksam: echte Kunden zum richtigen Zeitpunkt neutral um ihre Meinung bitten – per QR-Code, Link oder – mit Einwilligung – per E-Mail, ohne Gegenleistung und ohne Vorfilter. Wie Sie das Schritt für Schritt umsetzen, inklusive Vorlagen, erklärt unser Ratgeber mehr Google-Bewertungen bekommen.
Und wenn eine einzelne negative Bewertung das Bild verzerrt? Dann ist Kaufen die falsche Antwort. Prüfen Sie stattdessen, ob die Bewertung gegen Regeln verstößt, und folgen Sie dem Weg aus unserem Ratgeber Google-Bewertung löschen lassen.
Fazit: Gekaufte Sterne sind die teuerste Form von Bewertungen
Seit 2022 ist die Rechtslage eindeutig: Wer gefälschte Bewertungen kauft oder beauftragt, handelt stets unzulässig. Das größte Risiko ist dabei selten ein Bußgeld, sondern die Kombination aus Abmahnung, Plattformsanktion und Vertrauensverlust. Gerichte nehmen dabei nicht nur Verkäufer in die Pflicht, sondern auch die Unternehmen, die solche Bewertungen nutzen oder sich zu eigen machen.
Die bessere Investition ist ein System, das echte Kunden zuverlässig zum Bewerten bringt. Prüfen Sie heute, welche Ihrer Kundenkontakte sich für eine neutrale Bewertungsbitte eignen. Und wenn Sie Ihre echten Rezensionen aus mehreren Portalen transparent bündeln möchten, können Sie Ihr Unternehmen bei reviewfinder eintragen.
Häufige Fragen
Ist es strafbar, Bewertungen zu kaufen?
In erster Linie ist der Kauf gefälschter Bewertungen ein Wettbewerbsverstoß nach dem UWG. Er führt zu zivilrechtlichen Folgen wie Abmahnung, Unterlassung und Schadensersatz. Bußgelder sind nur bei weitverbreiteten, EU-weit koordiniert verfolgten Verstößen vorgesehen. Ob im Einzelfall zusätzlich strafrechtliche Tatbestände greifen, hängt von den Umständen ab und sollte anwaltlich geprüft werden.
Darf ich Kunden für eine Bewertung belohnen?
Auf Google nein: Anreize wie Rabatte oder Gratisprodukte als Gegenleistung für Rezensionen sind dort verboten. Rechtlich ist eine Belohnung für eine positive Bewertung unlauter. Eine Gegenleistung für eine ehrliche Bewertung hielt das Bundeskartellamt nur bei klarer Kennzeichnung für vertretbar. Die Plattformregeln gelten aber unabhängig davon.
Wie erkennen Plattformen gekaufte Bewertungen?
Plattformen setzen automatische Filter und manuelle Prüfungen ein. Auffällig sind etwa plötzliche Bewertungswellen, neue Konten ohne Bewertungshistorie, ähnliche Formulierungen oder Bewertungen ohne erkennbaren Kundenkontakt. Google hat 2025 nach eigenen Angaben mehr als 292 Millionen richtlinienwidrige Rezensionen blockiert oder entfernt.
Was kann ich tun, wenn ein Konkurrent Bewertungen kauft?
Melden Sie auffällige Rezensionen direkt bei der Plattform. Als Mitbewerber können Sie außerdem einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch haben – vorausgesetzt, Sie stehen tatsächlich im Wettbewerb und können den Verstoß belegen. Sichern Sie dafür Belege wie Screenshots mit Datum und lassen Sie sich von einer auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Kanzlei beraten.