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  1. Wo verläuft die Grenze zwischen Meinung und Tatsache?
  2. Welche Urteile haben kritische Bewertungen geschützt?
  3. Welche Folgen drohen bei einer unzulässigen Bewertung?
  4. Kann ein Unternehmen herausfinden, wer die Bewertung geschrieben hat?
  5. Was tun, wenn Sie wegen einer Bewertung abgemahnt werden?
  6. Wie schreiben Sie eine kritische Bewertung rechtssicher?
  7. Fazit: Ehrlichkeit ist der beste Rechtsschutz
  8. Häufige Fragen

Kann man für eine schlechte Bewertung verklagt werden?

Person liest am Küchentisch einen Anwaltsbrief zu einer schlechten Bewertung, daneben ein Smartphone mit Ein-Stern-Rezension

Kurz beantwortet: Ja, aber nur in bestimmten Fällen. Für eine schlechte Bewertung verklagt werden können Sie, wenn sie falsche oder nicht beweisbare Tatsachen behauptet, beleidigt oder nur herabsetzen soll. Ehrliche Meinungen wie „unfreundlicher Service" oder „für den Preis enttäuschend" sind durch die Meinungsfreiheit geschützt – auch wenn sie hart ausfallen. Bei unzulässigen Bewertungen droht meist eine Abmahnung mit Unterlassungsforderung, selten ein Strafverfahren.

Ein Brief vom Anwalt, wenige Tage nach einer Ein-Stern-Bewertung: Für viele Verbraucher ist das ein Schock. Plötzlich ist von Unterlassungserklärung, Streitwert und Fristen die Rede. Dabei wollten Sie doch nur andere vor einer schlechten Erfahrung warnen.

Die Sorge ist verständlich, aber oft unbegründet. Die Rechtsprechung schützt kritische Bewertungen weitgehend. Die Grenze verläuft an einer Stelle, die sich gut lernen lässt: zwischen dem, was Sie meinen, und dem, was Sie als Tatsache behaupten.

Wo verläuft die Grenze zwischen Meinung und Tatsache?

Diese Unterscheidung ist der Schlüssel zu fast jedem Streit über Bewertungen.

Was ist eine Meinungsäußerung?

Eine Meinungsäußerung ist ein Werturteil, das von Stellungnahme und persönlichem Dafürhalten geprägt ist. Sie lässt sich nicht als wahr oder falsch beweisen. Sätze wie „Die Beratung war oberflächlich" oder „Ich fand das Essen fade" sind Meinungen. Sie stehen unter dem Schutz von Art. 5 Abs. 1 GG.

Was ist eine Tatsachenbehauptung?

Eine Tatsachenbehauptung beschreibt einen Vorgang, der sich überprüfen lässt. „Der Monteur kam zwei Stunden zu spät" oder „Beim Umzug wurde mein Schrank beschädigt" sind Tatsachen. Sie sind erlaubt, wenn sie stimmen. Unwahre Tatsachenbehauptungen fallen dagegen von vornherein nicht unter die Meinungsfreiheit.

Genau so formulierte es das LG Frankenthal (Urteil vom 22.05.2023, Az. 6 O 18/23). Ein Kunde hatte ein Umzugsunternehmen mit einem Stern bewertet und behauptet, ein Möbelstück sei beschädigt und nicht repariert worden. Das Gericht wertete das als Tatsachenbehauptung. Weil der Kunde den Schaden nicht beweisen konnte, musste er die Aussage unterlassen. Der Streitwert lag bei 10.000 Euro. Ein anderer Satz derselben Bewertung – dass etwas „meiner Ansicht nach" der Glaubwürdigkeit schade – blieb als Meinung erlaubt.

FormulierungEinordnungRisiko
„Ich war mit der Beratung unzufrieden."MeinungSehr gering
„Für diesen Preis hätte ich mehr erwartet."MeinungSehr gering
„Der Handwerker kam zwei Stunden zu spät."Tatsache – zulässig, wenn belegbarGering bei Belegen
„Mein Paket wurde nie geliefert."Tatsache – muss stimmenHoch, wenn falsch
„Die betrügen ihre Kunden systematisch."Tatsachenkern, schwer beweisbarHoch
Beschimpfungen oder persönliche HerabsetzungBeleidigung oder SchmähkritikSehr hoch

Welche Urteile haben kritische Bewertungen geschützt?

Gerichte lassen Kritik oft erstaunlich weit zu. Das LG Hannover (Az. 6 O 102/08) hielt 2009 den eBay-Kommentar „Das nenne ich Betrug!!!!" für eine zulässige Meinungsäußerung – allerdings, weil der Käufer zugleich einen wahren Sachverhalt schilderte: Ein als neu angebotenes Handy war gebraucht. Das LG Augsburg (Az. 034 O 275/16) wies die Klage eines Unternehmens gegen eine Google-Rezension ab, die das Angebot als „Hirngespinste" abtat. Solche Kritik müsse ein Unternehmen hinnehmen. Und auch Ärzte müssen laut LG München I (Az. 25 O 6581/17) negative Werturteile auf Jameda dulden.

Der Unterschied zum Fall aus Frankenthal ist deutlich: Dort ging es um einen konkreten, nachprüfbaren Vorwurf, den der Kunde nicht belegen konnte. In den anderen Fällen standen Bewertungen im Vordergrund, die erkennbar eine Haltung ausdrückten.

❌ Mythos: „Ein Unternehmen kann jede negative Bewertung verbieten lassen, wenn sie geschäftsschädigend ist."

✔ Fakt: Geschäftsschädigend allein reicht nicht. Ehrliche Werturteile sind geschützt, selbst wenn sie Umsatz kosten. Ein Anspruch besteht erst bei falschen oder nicht beweisbaren Tatsachen, Beleidigungen, Schmähkritik – oder wenn gar kein Kundenkontakt bestand.

Welche Folgen drohen bei einer unzulässigen Bewertung?

Die häufigste Folge ist zivilrechtlich: Das Unternehmen verlangt, dass Sie die Aussage löschen und künftig unterlassen. Meist geschieht das über eine Abmahnung mit einer vorformulierten Unterlassungserklärung. Wer sie unterschreibt und erneut verstößt, zahlt eine Vertragsstrafe. Wer sich weigert, riskiert eine Klage oder einstweilige Verfügung – mit Gerichts- und Anwaltskosten, die sich nach dem Streitwert richten.

Strafrechtliche Folgen sind möglich, aber selten. Infrage kommen Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB). Üble Nachrede kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden, öffentlich begangen bis zu zwei Jahren. Bei Verleumdung, also wissentlich falschen Behauptungen, sind es bis zu zwei Jahre, öffentlich bis zu fünf Jahre. Online-Bewertungen gelten dabei in der Regel als öffentlich. Verfolgt werden diese Delikte grundsätzlich nur auf Strafantrag des Betroffenen (§ 194 StGB). Wer sachlich seine eigene Erfahrung schildert, bewegt sich weit davon entfernt.

Kann ein Unternehmen herausfinden, wer die Bewertung geschrieben hat?

Nicht ohne Weiteres. Der Bundesgerichtshof entschied 2014 (Az. VI ZR 345/13), dass ein Arzt vom Portalbetreiber nicht Name und Anschrift eines Bewerters verlangen konnte. Heute regelt § 21 TDDDG die Herausgabe von Nutzerdaten. Sie setzt voraus, dass ein Inhalt bestimmte Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung erfüllt und dadurch absolut geschützte Rechte verletzt. Zudem ist eine vorherige gerichtliche Anordnung nötig.

Wichtig für die Praxis: Wer unter Klarnamen bewertet oder Details nennt, die nur ein bestimmter Kunde kennen kann, ist für das Unternehmen oft ohnehin erkennbar. Anonymität ist deshalb kein Freibrief – die Regeln für Meinung und Tatsache gelten immer.

Was tun, wenn Sie wegen einer Bewertung abgemahnt werden?

  1. Ruhe bewahren und Frist notieren: Abmahnungen setzen meist kurze Fristen. Notieren Sie das Datum. ➔ Ergebnis: Sie verpassen keine Frist.
  2. Nichts ungeprüft unterschreiben: Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind oft weiter gefasst als nötig. ➔ Ergebnis: Sie binden sich nicht vorschnell an eine Vertragsstrafe.
  3. Die beanstandeten Sätze einordnen: Ist es Meinung oder Tatsache? Können Sie die Tatsache belegen, etwa mit Fotos, Rechnungen oder E-Mails? ➔ Ergebnis: eine realistische Einschätzung Ihrer Position.
  4. Rechtlichen Rat einholen: Eine Kanzlei für Medien- oder Äußerungsrecht kann prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, und gegebenenfalls eine abgeänderte Erklärung formulieren. Verbraucherzentralen bieten oft eine erste Orientierung. ➔ Ergebnis: eine fundierte Antwort statt eines Schnellschusses.
  5. Bewertung gegebenenfalls anpassen: Eine unbelegte Tatsache als persönlichen Eindruck umzuformulieren oder zu streichen, senkt das Risiko künftiger Streitigkeiten. Achtung: Bei einer bereits erhaltenen Abmahnung erledigt das den Unterlassungsanspruch meist nicht – ob zusätzlich eine (abgeänderte) Unterlassungserklärung nötig ist, sollte ein Anwalt prüfen. ➔ Ergebnis: Ihre Kritik bleibt sichtbar, die rechtliche Angriffsfläche wird kleiner.

Wie schreiben Sie eine kritische Bewertung rechtssicher?

Die beste Absicherung ist eine Bewertung, die ehrlich, konkret und fair ist. Schildern Sie, was Sie selbst erlebt haben, kennzeichnen Sie Einschätzungen als Ihre persönliche Sicht und bleiben Sie bei Tatsachen, die Sie belegen können. Verzichten Sie auf Vermutungen über Absichten und auf herabsetzende Begriffe. Ausführliche Formulierungshilfen finden Sie in unserem Ratgeber gute Bewertung formulieren, die Grundlagen zum Aufbau im Beitrag zum Unterschied zwischen Bewertung und Rezension.

💬 Experten-Einschätzung: „Die schärfste Kritik ist oft die nüchternste. Wer genau beschreibt, was passiert ist, braucht keine Kraftausdrücke – und steht rechtlich deutlich sicherer da." – Lars Hermes

Für Arbeitgeberbewertungen gelten dieselben Grundsätze. Wie Unternehmen dort gegen Bewertungen vorgehen können, zeigt unser Ratgeber Kununu-Bewertung löschen lassen. Und wenn Sie eine Bewertung auf Trustpilot abgeben möchten, hilft die Anleitung Trustpilot-Bewertung abgeben.

Fazit: Ehrlichkeit ist der beste Rechtsschutz

Für eine schlechte Bewertung verklagt zu werden, ist möglich, aber an klare Voraussetzungen geknüpft. Wer seine eigene Erfahrung schildert und Meinungen als Meinungen formuliert, ist durch die Meinungsfreiheit gut geschützt – auch bei harter Kritik. Riskant wird es bei Tatsachen, die Sie nicht beweisen können, und bei Beleidigungen.

Prüfen Sie deshalb vor dem Absenden jeden Satz mit einer einfachen Frage: Könnte ich das belegen, wenn jemand nachfragt? Wenn nicht, formulieren Sie ihn als Ihren persönlichen Eindruck. So bleibt Ihre Bewertung hilfreich für andere – und sicher für Sie.

Häufige Fragen

Kann man für eine negative Google-Bewertung angezeigt werden?

Eine Strafanzeige ist theoretisch möglich, etwa wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung. Bei sachlicher Kritik an einer eigenen Erfahrung hat sie aber kaum Aussicht auf Erfolg. Häufiger ist der zivilrechtliche Weg über eine Abmahnung mit Unterlassungsforderung.

Ist „Abzocke" in einer Bewertung erlaubt?

Das hängt vom Zusammenhang ab. Als zugespitzte Meinung über ein Preis-Leistungs-Verhältnis kann ein solcher Begriff zulässig sein – das LG Hannover hielt „Das nenne ich Betrug!!!!" für zulässig, weil der Käufer zugleich einen wahren Sachverhalt schilderte. Unterstellt die Bewertung dagegen konkrete strafbare Handlungen, die Sie nicht belegen können, wird es riskant.

Muss ich beweisen, dass ich Kunde war?

Wenn das Unternehmen den Kundenkontakt bestreitet, fragt die Plattform in der Regel nach einem Nachweis. Können Sie keinen liefern, wird die Bewertung meist gelöscht. Bewahren Sie deshalb Rechnungen, Buchungsbestätigungen oder E-Mails auf.

Muss ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Vorformulierte Erklärungen gehen oft über das hinaus, was rechtlich verlangt werden kann. Lassen Sie die Forderung von einer Kanzlei prüfen. Ist sie teilweise berechtigt, kann eine abgeänderte Erklärung sinnvoll sein.

Lars Hermes

Lars Hermes

Gründer von Reviewfinder.org & CEO von Hero Pages

Lars Hermes ist Gründer von reviewfinder.org und CEO der Digitalagentur Hero Pages. Er begleitet Unternehmen seit Jahren bei Online-Reputation, Bewertungsprofilen und digitaler Sichtbarkeit. Mit reviewfinder hat er eine Plattform aufgebaut, die Rezensionen mehrerer Portale bündelt und vergleichbar macht. In seinen Ratgebern verbindet er praktische Agenturerfahrung mit einer kritischen Prüfung von Quellen und Plattformregeln.

Quellen

Disclaimer: Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Aufklärung und Information. Sie ersetzen keine individuelle fachliche oder rechtliche Beratung. Bei spezifischen Fragen sollte stets ein qualifizierter Experte aus dem entsprechenden Fachgebiet konsultiert werden.

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